Rechtsprechung
BVerwG, 11.07.1963 - I B 95.63 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Flurbereinigung - Gesetzliche Versagung einer ungerechtfertigten Bereicherung als Enteignung - Anordnung einer Neuvermessung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.1963 - 3 C 54/61
- BVerwG, 11.07.1963 - I B 95.63
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58
Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1963 - I B 95.63
Dieser Erwerb kann nicht nur nach Maßgabe der Vorschriften des BGB, sondern auch durch Abtretung des Abfindungsanspruchs erfolgen(Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 -, BBauBl. 1961 S. 660).
- BVerwG, 14.06.1976 - V B 44.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entschädigung nach …
Er ist auf die Rüge beschränkt, in seinen Rechten verletzt zu sein (Beschluß vom 11. Juli 1963 - BVerwG I B 95.63 -). - BVerwG, 02.07.1984 - 5 B 25.83
Anspruch eines Flurbereinigungsteilnehmers auf wertgleiche Abfindung - …
Der einzelne Flurbereinigungsteilnehmer hat nur einen Anspruch auf wertgleiche Abfindung und kann, wenn dieser Anspruch erfüllt ist, nicht mit Erfolg geltend machen, andere Teilnehmer hätten durch die Flurbereinigung größere Vorteile erlangt (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juli 1963 - BVerwG 1 B 95.63 -, 17. Dezember 1965 - BVerwG 4 B 90.65 - <RdL 1966, 111> und 29. März 1974 - BVerwG 5 B 67.72 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 26.02.1973 - V B 16.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Prüfung der Gleichwertigkeit …
Es enspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sich kein Teilnehmer darauf berufen kann, andere hätten besser in dem Verfahren abgeschnitten und dadurch ungerechtfertigte Vorteile erlangt (Beschluß vom 27. Juni 1958 - BVerwG I B 130.57 - Beschluß vom 11. Juli 1963 - BVerwG I B 95.63 -). - BVerwG, 12.08.1963 - I B 116.63
Anspruch auf Abfindung im Flurbereinigungsverfahren - Zulässigkeit des Einwands …
Entspricht ihre Abfindung dem Gesetz, so ist ihnen der Einwand verwehrt, andere Teilnehmer hätten besondere Vorteile erlangt(Beschluß vom 11. Juli 1963 - BVerwG I B 95.63 -).