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   BVerwG, 11.07.1963 - I B 95.63   

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https://dejure.org/1963,1980
BVerwG, 11.07.1963 - I B 95.63 (https://dejure.org/1963,1980)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1963 - I B 95.63 (https://dejure.org/1963,1980)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1963 - I B 95.63 (https://dejure.org/1963,1980)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Flurbereinigung - Gesetzliche Versagung einer ungerechtfertigten Bereicherung als Enteignung - Anordnung einer Neuvermessung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1963 - I B 95.63
    Dieser Erwerb kann nicht nur nach Maßgabe der Vorschriften des BGB, sondern auch durch Abtretung des Abfindungsanspruchs erfolgen(Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 -, BBauBl. 1961 S. 660).
  • BVerwG, 14.06.1976 - V B 44.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entschädigung nach

    Er ist auf die Rüge beschränkt, in seinen Rechten verletzt zu sein (Beschluß vom 11. Juli 1963 - BVerwG I B 95.63 -).
  • BVerwG, 02.07.1984 - 5 B 25.83

    Anspruch eines Flurbereinigungsteilnehmers auf wertgleiche Abfindung -

    Der einzelne Flurbereinigungsteilnehmer hat nur einen Anspruch auf wertgleiche Abfindung und kann, wenn dieser Anspruch erfüllt ist, nicht mit Erfolg geltend machen, andere Teilnehmer hätten durch die Flurbereinigung größere Vorteile erlangt (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juli 1963 - BVerwG 1 B 95.63 -, 17. Dezember 1965 - BVerwG 4 B 90.65 - <RdL 1966, 111> und 29. März 1974 - BVerwG 5 B 67.72 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.02.1973 - V B 16.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Prüfung der Gleichwertigkeit

    Es enspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sich kein Teilnehmer darauf berufen kann, andere hätten besser in dem Verfahren abgeschnitten und dadurch ungerechtfertigte Vorteile erlangt (Beschluß vom 27. Juni 1958 - BVerwG I B 130.57 - Beschluß vom 11. Juli 1963 - BVerwG I B 95.63 -).
  • BVerwG, 12.08.1963 - I B 116.63

    Anspruch auf Abfindung im Flurbereinigungsverfahren - Zulässigkeit des Einwands

    Entspricht ihre Abfindung dem Gesetz, so ist ihnen der Einwand verwehrt, andere Teilnehmer hätten besondere Vorteile erlangt(Beschluß vom 11. Juli 1963 - BVerwG I B 95.63 -).
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